Allgemeine Geschäftsbedingungen.  

  1. Allgemeine Bestimmungen

  2. Vertragsschluss; Lieferungsvorbehalt

  3. Preise, Liefer- und Versandkosten

  4. Zahlungsmethoden und -bedingungen

  5. Eigentumsvorbehalt

  6. Liefer- und Versandbedingungen

  7. Transportschäden

  8. Mängelhaftung und Garantie

  9. Haftung

  10. Schlussbestimmungen

 

1. Allgemeine Bestimmungen

Monika Geldhauser, handelnd unter Mo Geldhauser, Lutherhöhe 8, 96172 Mühlhausen, (nachstehend: Mo Geldhauser) bietet Kunden (Verbraucher und Unternehmer) über den eigenen Online-Shop (www.mo-geldhauser.de, www.mo-geldhauser.com, www.mogeldhauser.de, www.mogeldhauser.com) u. a. Artikel für das Zubereiten von Speisen, sowie das Servieren von Speisen an.

Nachfolgende Bestimmungen gelten für Verträge zwischen Mo Geldhauser und dem Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gewerblicher Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von Mo Geldhauser.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt

2. Vertragsschluss im Onlineshop, Lieferungsvorbehalt

Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen grundsätzlich keine bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar; dabei handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, Mo Geldhauser ein verbindliches Angebot zum Kauf des Produkts zu unterbreiten. Mit der Bestellung im Onlineshop erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bestätigt Mo Geldhauser dem Kunden den Zugang dieser Bestellung, handelt es sich nicht um die Annahme der Bestellung; die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Mo Geldhauser ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von sieben Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Mitteilung oder mit Zugang der ausgelieferten Ware beim Kunden erklärt werden. Andernfalls ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.

Mo Geldhauser behält sich vor, eine andere als die gekaufte Sache zu liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Dies betrifft beispielsweise technische Änderungen oder Änderungen des Gewichts, die die Funktionalität der Kaufsache nicht beeinträchtigen, sowie geringe Form- und Farbänderungen bei Gegenständen, bei denen die Gestaltung keine Rolle spielt. Bei Handwerksware ist jedes Stück ein Unikat und keines gleicht dem anderen.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nicht, wenn Mo Geldhauser die mangelnde Selbstbelieferung zu vertreten hat. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird Mo Geldhauser den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

3. Preise, Liefer- und Versandkosten

Die in den Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise - d.h. Sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.

Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Fracht, Porto und - sofern der Kunde Unternehmer ist - Versicherung. Bei der Versendung der Artikel fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an.

Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung, ist Mo Geldhauser dazu berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen, wenn Mo Geldhauser auf diese Mehrkosten bei Vertragsschluss hingewiesen hat.

Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift angegeben zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen - etwa erneut anfallende Versandkosten -, so hat der Kunde diese zu ersetzen, wenn er schuldhaft nicht die richtige Adresse angegeben hat.

4. Zahlungsmethoden und -bedingungen

Es gelten die im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot aufgeführten Zahlungsmethoden. Darüber hinaus kann im Fall der Selbstabholung der Ware die Zahlung in bar erfolgen.

Der Kunde hat – soweit nichts anderes vereinbart ist – alle Beträge spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei Mo Geldhauser. Ist der Kunde Unternehmer, hat er bei Nichtzahlung ab dem 14. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu leisten.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

Wenn der Kunde Unternehmer ist, darf er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung verbrauchen. Für den Fall der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferung und Leistung gegenüber den Endabnehmern an Mo Geldhauser abtritt, welche die Abtretung schon jetzt annimmt.

6. Liefer- und Versandbedingungen

Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, grundsätzlich gegen Vorauskasse und auf dem Versandwege. Eine Selbstabholung des bzw. der Artikel direkt bei Mo Geldhauser ist - nach der Vereinbarung eines Abholtermins - gegen Barzahlung möglich.

Teillieferungen sind nur zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. Unzumutbar sind etwa Teillieferungen eines einheitlichen Kaufgegenstandes. Teillieferungen haben keinen Einfluss auf die Rechte des Kunden aufgrund von Leistungsstörungen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Unternehmern mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über. Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, falls der Kunde in Annahmeverzug gerät.

Im Falle der Nichteinhaltung von Lieferfristen aufgrund vorübergehender Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen um einen dem Leistungshindernis entsprechenden Zeitraum.

7. Transportschäden

Die nachfolgenden Absätze 2 bis 4 gelten, wenn der Abschluss des Kaufvertrags nicht nur für Mo Geldhauser, sondern auch für den Kunden zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Durch die folgenden Regelungen zu Transportschäden werden Rechte und Ansprüche von Kunden, insbesondere wegen Mängelhaftung, nicht eingeschränkt.

Lieferungen sind im Beisein des Zustellers zu prüfen. Werden Waren mit äußerlich erkennbaren Transportschäden angeliefert, so wird der Kunde gebeten, diese Fehler möglichst sofort beim Zusteller zu reklamieren und Mo Geldhauser unverzüglich zu kontaktieren. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen.

War der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung bei Annahme äußerlich nicht erkennbar, wird der Kunde gebeten, dies Mo Geldhauser unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme von dem Verlust bzw. der Beschädigung anzuzeigen.

Der Kunde wird Mo Geldhauser nach besten Kräften unterstützen, soweit Mo Geldhauser diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.

Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft ist, so hat der Käufer unverzüglich die Ware auf erkennbare Schäden hin zu überprüfen. Er ist verpflichtet, die Ware sofort beim Zusteller zu reklamieren und Mo Geldhauser unverzüglich zu kontaktieren. Mo Geldhauser behält sich das individuelle Vereinbaren von Mängelanzeigefristen vor.“

 

8. Mängelhaftung

Mo Geldhauser haftet nicht für Defekte und Schäden, die nicht auf einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel der Kaufsache, sondern auf einer unsachgemäßen Verwendung oder Behandlung des Artikels durch den Kunden oder einem Dritten entstanden sind.

Dem Kunden stehen wegen eines anfänglichen Sachmangels die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen Mo Geldhauser zu. Der Kunde hat zunächst ein Recht auf Nacherfüllung, dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

  1. Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung (Reparatur der Kaufsache) oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Gegenüber Unternehmern leistet Mo Geldhauser für Mängel der Kaufsache dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  2. Macht der Kunde Nacherfüllung geltend, ist er verpflichtet, die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrüge für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen und an Mo Geldhauser zu übergeben bzw. zu übersenden.

  3. Der Kunde (B2B) kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er Mo Geldhauser zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist oder aber die Fristsetzung entbehrlich ist. Eine Entbehrlichkeit liegt nur vor, wenn der Mo Geldhauser die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen; beruht die Verweigerung zur Leistung darauf, dass der Kunde dem Verlangen von Mo Geldhauser nach Absatz 3b) nicht nachgekommen ist, ist hingegen keine Entbehrlichkeit gegeben. Eine Fristsetzung ist außerdem entbehrlich, wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar ist.

  4. Bei Verbrauchsgüterkaufverträgen muss der Käufer Mo Geldhauser auf den Mangel hinweisen.

Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nach dem neuen Kaufrecht – und abweichend von § 323 Abs. 2 und § 440 BGB – in den folgenden Fällen entbehrlich:

-         Mo Geldhauser hat die Nacherfüllung trotz Ablaufs einer angemessenen Frist, ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat, nicht vorgenommen

-         trotz der von Mo Geldhauser – im Ergebnis damit erfolglos – versuchten Nacherfüllung zeigt sich derselbe Mangel immer noch oder es zeigt sich ein anderer, neuer Mangel

-         der Mangel ist derart schwerwiegend, dass der sofortige Rücktritt gerechtfertigt ist,

-         Mo Geldhauser verweigert die ordnungsgemäße Nacherfüllung, oder

-         es ist nach den Umständen offensichtlich, dass Mo Geldhauser nicht ordnungsgemäß nacherfüllen wird.

  1. Liegen die Voraussetzungen von § 9 Absatz 3c) Satz 1 oder § 9 Absatz 3 d) nicht vor, haftet Mo Geldhauser nicht für Kosten, die der Kunde aufwendet, um einen Mangel der Kaufsache unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme).

  2. Wenn und soweit Mo Geldhauser zur Nacherfüllung verpflichtet ist, trägt Mo Geldhauser gegenüber Verbrauchern die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten; gegenüber Unternehmern gilt dies nur, wenn Mo Geldhauser – vorbehaltlich § 9 dieser AGB – in Bezug auf die mangelhafte Sache fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Sachmängelansprüche verjähren bei Neuware nach zwei Jahren, ab Kauf der Sache. Dabei tritt die Verjährung erst frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, an welchem der Verbraucher Mo Geldhauser den Sachmangel angezeigt hat.

Beim Verkauf gebrauchter Sachen sind die Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen Mängeln ausgeschlossen; dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Vorstehender Ausschluss der Gewährleistung gilt indes nicht, soweit Mo Geldhauser nach § 9 Absatz 1 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware in Textform anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

9. Haftung

Mo Geldhauser haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Mo Geldhauser deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet Mo Geldhauser für gegebene Garantien sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden. Davon abgesehen haftet Mo Geldhauser für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Absatz 1 Sätze 1 und 2 fallen, hafte Mo Geldhauser, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, so dass insbesondere mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn) sowie Folgeschäden ausgeschlossen sind. Die Höhe des Schadens ist gegenüber Unternehmern auf den Wert beschränkt, der dem dreifachen Wert der Lieferung entspricht.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucher schützende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Mo Geldhauser. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt. Mo Geldhauser ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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